Katrin Zink
Ich bin für Sie da!

Fachanwältin für Familienrecht

Familienrecht
ist mein Fachgebiet

Online Aufhebung der Lebenspartnerschaft – einfach, kostengünstig, unkompliziert

  • die moderne Form der einvernehmlichen Aufhebung der Lebenspartnerschaft spart Nerven, Geld und Zeit
  • Sie zahlen nur eine Anwältin für beide Beteiligte und der einzige gemeinsame Gerichtstermin dauert keine 10 Minuten
  • ich bin für Sie da, auch wenn sich meine Kanzlei nicht in Ihrer Nähe befinden sollte

Nutzen Sie das Formular zur
Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
kostenlos und unverbindlich, ich melde mich umgehend bei Ihnen mit allen notwendigen weiteren Informationen! WICHTIGE DATENSCHUTZHINWEISE!

 

24 Jahre Kompetenz als Scheidungsanwältin in Berlin

Seit 1999 ist das Ehe- und Familienrecht der Hauptschwerpunkt meiner Arbeit als Scheidungsanwältin in Berlin. Ich berate Sie kompetent, umfassend und lösungsorientiert in allen Fragen rund um das Familienrecht, insbesondere die Ehescheidung, die Auflösung Ihrer Lebenspartnerschaft, die Vermögensaufteilung, die Rechtsverhältnisse an Ihrer gemeinsamen Immobilie, den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich, zum Sorge- und Umgangsrecht und zum Unterhalt. Ich stehe Ihnen für die Erstellung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Grundstücksübertragungsverträgen mit meinem ganzen Wissen zur Verfügung.

Ohne Rosenkrieg: Die einvernehmliche Aufhebung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft

Ist eine Beziehung gescheitert, steht am Ende meist auch die Ehescheidung bzw. die rechtliche Auflösung der Lebenspartnerschaft. Auch wenn die Emotionen in dieser Phase das sonstige Maß oft übersteigen, muss die Trennung nicht in einem Rosenkrieg enden. Alle rechtlichen und finanziellen Streitpunkte können mit professioneller Beratung zu einer einvernehmlichen Lösung führen.

Als engagierte erfahrene Anwältin für Familienrecht unterstütze ich Sie in allen Fragen der Begründung und Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Vom Abschluss eines Lebenspartnerschaftsvertrages anlässlich der Eheschließung bis hin zum Abschluss einer Trennung- und Aufhebungsfolgenvereinbarung und Ihrer gerichtlichen Vertretung im Aufhebungsverfahren stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Gemeinsam mit Ihnen finde ich interessenkonforme Lösungen. Selbstverständlich vertrete ich Sie als Scheidungsanwältin auch außerhalb der Grenzen Berlins.
Gern können Sie hierfür auch die zeit- und kostensparende Option des „Aufhebungsantrages Online“ wählen. Einzelheiten zum genauen Ablauf der Auflösung der Lebenspartnerschaft online können Sie unter der Rubrik Auflösung Lebenspartnerschaft finden.

Der Ablauf eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens

Eine Lebenspartnerschaft kann aufgehoben werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Partner seit mindestens 1 Jahr nicht mehr besteht und auch nicht zu erwarten ist, dass diese wiederherzustellen ist. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann daher frühstens der Aufhebungsantrag durch einen Rechtsanwalt/-in bei Gericht gestellt werden. Nach Einreichung dieses Antrages beim zuständigen Familiengericht erhält der Antragsgegner/-in den Antrag zugestellt, nachdem der Antragsteller/-in die Gerichtskosten eingezahlt hat. Das Gericht bittet den Antragsgegner/-in dann um Stellungnahme zum Antrag und leitet gleichzeitig – mit wenigen Ausnahmen (Verzicht oder Ehezeit unter 3 Jahren) das von Amts wegen durchzuführende Verfahren zum Versorgungsausgleich ein. Liegen dann die Auskünfte aller Versorgungsträger entscheidungsreif vor, terminiert das Gericht den eigentlichen Anhörungstermin zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Zu diesem Termin müssen beide Lebenspartner persönlich erscheinen und werden zum Trennungszeitpunkt und zur Zerrüttung der Lebenspartnerschaft angehört. In aller Regel dauert es keine 10 Minuten im Gerichtssaal, bis die Aufhebung der Lebenspartnerschaft beschlossene Sache ist.

Die Trennungszeit soll Klarheit bringen

Das Jahr, in dem beide Partner getrennt von Tisch und Bett leben und wirtschaften, soll Klarheit über ihre tatsächliche Trennungsabsicht bringen. Darüber hinaus sollte die Zeit dazu genutzt werden, die mit der Aufhebung der Lebenspartnerschaft zu klärenden Fragen des nachehelichen Unterhalts, des Zugewinn- sowie des Vermögensausgleichs zu klären.

Außerdem gilt es, eventuelle zusätzliche Vereinbarungen zum gesetzlichen Versorgungsausgleich sowie eine Einigung über den Umgang mit den Kindern und das gemeinsame Sorgerecht zu finden. Nicht zuletzt ist im Trennungsjahr der Hausrat unter den Lebenspartner zu teilen.

Rufen Sie mich an, fragen Sie nach, teilen Sie Ihre Lösungsideen mit, die rechtliche Umsetzung übernehme ich für Sie!

Ihre Rechtsanwältin Katrin Zink

Fachanwältin für Familienrecht